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 Nutzungsbedingung Veritas


Software-Lizenzvertrag "Veritas"

DIESER LIZENZVERTRAG IST EIN RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND DER NCSL. BITTE LESEN SIE SICH DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH.

DURCH ANKLICKEN DES UNTEN STEHENDEN AKZEPTIEREN-BUTTONS ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN LIZENZBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. ZUGLEICH ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DAS DIE UNTER ZIFFER 4.2 AUFGEFÜHRTEN DATEN AN DIE NCSL ÜBERTRAGEN WERDEN. FALLS SIE HIERMIT ODER MIT DIESEN LIZENZBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN SOLLTEN, KLICKEN SIE BITTE AUF DEN BUTTON "ABBRECHEN". DIE SOFTWARE KANN DANN NICHT HERUNTERGELADEN UND/ODER INSTALLIERT WERDEN. DER ABSCHLUSS DIESES LIZENZVERTRAGES IST VORAUSSETZUNG FÜR DIE RECHTMÄßIGE NUTZUNG DER SOFTWARE "VERITAS".


1. Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich

1.1 Vertragsgegenstand ist die Software Veritas.

1.2 Veritas ist eine Software, mit deren Hilfe jeder NCSL-Spieler während des Spielens über das Internet überprüft werden kann. Die Software dient der Erkennung von nicht erlaubten Programmen bei Liga-Matches und unerlaubten sogenannten "Fake Accounts". Unter den Begriff "Nicht erlaubter Programme" fällt insbesondere die Nutzung von abweichender Spielkonfigurationen (".cfg"), modifizierten Spieldateien und die Nutzung zusätzlicher Hilfsprogramme ("Cheats"). Grundlage für die Definition nicht erlaubter Programme sind die jeweiligen NCSL Regeln (http://www.ncsl.de/?site=regeln).

1.3 Der Software - Source - Code ist nicht Vertragsgegenstand.

1.4 Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für alle Updates und Upgrades von "VERITAS", es sei denn es finden besondere Regelungen Anwendung oder diese Vertragsversion wurde zwischenzeitlich durch eine jüngere Vertragsversion ersetzt.


2. Rechteeinräumung

2.1 Die NCSL räumt Ihnen das unentgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte und nicht übertragbare Recht ein, die Software "VERITAS" zu nutzen.

2.2 Eine Vervielfältigung der Software ist Ihnen nur insoweit erlaubt, wie dies für die vertragsgemäße Nutzung der Software zwingend notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen dementsprechend die Installation der Software sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus können Sie eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken in der zwingend erforderlichen Anzahl vornehmen. Die entsprechenden Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, dürfen Sie nicht anfertigen.

2.3 Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse - Engineering) sind nur erlaubt, soweit sie vorgenommen werden, um die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms notwendigen Informationen zu erlangen und diese Informationen nicht anderweitig zu beschaffen sind.

2.4 Sie sind nicht berechtigt, die Software an einen Dritten weiterzugeben, zu veräußern und/oder die Software zu vermieten oder zu verleihen.

2.5 In keinem Fall sind Sie berechtigt, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale zu entfernen, zu modifizieren oder unkenntlich zu machen. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Anzeige entsprechender Vermerke und Merkmale auf dem Bildschirm. Schließlich sind Sie nicht berechtigt, die Software in irgend einer Weise zu ändern.

Die NCSL weist darauf hin, dass jede Verletzung der vorstehenden Lizenzbedingungen oder der sonstigen Vertragsbestimmungen zivil- und strafrechtlich verfolgt wird.


3. Mängelansprüche, Haftung

3.1 Die NCSL haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

3.2 Die NCSL ist nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die NCSL einen Mangel im Recht oder einen Fehler der Software arglistig verschweigt. Jede weitergehende Mängelhaftung ist ausgeschlossen.

3.3 Die NCSL haftet unter keinen Umständen für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und/oder Mangelfolgeschäden. Sie sind für eine regelmäßige Sicherung Ihrer Daten verantwortlich. Bei einem verschuldeten Datenverlust haftet die NCSL nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, die zur erstellenden Sicherheitskopien und für Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

3.4 Etwaige Ersatzansprüche von der NCSL verjähren innerhalb von zwei Jahren.

4. Geheimhaltung, Datenschutz

4.1 Sie sind verpflichtet, sämtliche von der NCSL gelieferten Programme, Codes und Dokumentationen sowie Konzeptionen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der NCSL zu behandeln und strikt geheim zu halten.

4.2 Zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der NCSL-Regeln ist es notwendig, dass die nachfolgenden Daten mittels der Software "VERITAS" von Ihrem PC erhoben und an die Server von der NCSL geschickt werden:

4.2.1 Allgemeine Informationen:
- Matchinformationen (MatchID, Match-Uhrzeit)
- MAC Adresse
- Betriebssystem
- Prozessliste (Hash & Pfadangabe)
- Internetverbindungs-Informationen (IP, RWIN, MTU)

4.2.2 Spiel-Informationen:
- Pfad des Spieles
- Prüfsumme und Größe des Executable File (.exe) des Spieles
- Spracheinstellung des Spieles
- Prozessinformationen des Spieles (Startparameter, Process ID)
- Konfigurationsdateien des Spieles (Inhalt, Pfad, schreibgeschützt(ja/nein))

Darüber hinaus werden nicht zyklisch Screenshots vom Spielbetrieb angefertigt.

4.3 Die NCSL ist verpflichtet, diese Daten nur solange zu speichern, wie dies zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der NCSL-Regeln unbedingt notwendig ist. Die vorstehend unter Ziffer 4.2 aufgeführten Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und werden allein zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der NCSL-Regeln genutzt.

4.4 Sie sind verpflichtet, die Übertragung der vorstehend aufgeführten Daten zuzulassen.

4.5 Sie erklären sich mit der Erhebung, Nutzung und Speicherung der Daten, wie vorstehend beschrieben, einverstanden.


5. Vertragslaufzeit

5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

5.2 Dieser Vertrag kann von jeder der Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Schriftform gewahrt ist, wenn die Kündigung per E-Mail erklärt wird.

5.3 Der Vertrag und damit Ihr Recht, die Software "VERITAS" zu nutzen endet ferner mit dem Zeitpunkt der Beendigung des NCSL- Nutzungsverhältnisses, ohne dass es einer gesonderten Kündigung dieses Vertrages bedarf.

5.4 Mit Vertragsbeendigung haben Sie die weitere Nutzung der Software zu unterlassen. Sie sind verpflichtet, die Software unverzüglich und vollumfänglich zu löschen.


6. Allgemeines

6.1 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Dritten oder Hilfspersonen der NCSL erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn die NCSL hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

6.2 Sie sind nur dann zur Aufrechnung berechtigt, soweit eine Ihnen zustehende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der NCSL anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur dann ausüben, soweit es Ansprüche aus diesem Vertrag betrifft.

6.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist –soweit gesetzlich zulässig- Lüneburg.

6.4 Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksamen Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen nahekommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.




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10.09.2010 - 22:24

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